Die Mitgliedschaft im NTSV Strand 08 kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden, wobei auch Kündigungen per E-Mail akzeptiert werden (Zustellungsrisiko für E-Mails liegt beim Absender).
Konkret bedeutet dies: Kündigungen zum 30.06. eines Jahres müssen bis spätestens 31.05 dem NTSV Strand 08 vorliegen (Posteingang bei uns). Kündigungen zum 31.12. eines Jahres müssen bis spätestens 30.11. dem NTSV Strand 08 vorliegen (Posteingang bei uns).
Sofern Du eine Frage zu einer konkreten Sportart hast, findest Du in der Rubrik "Sportangebote" den jeweiligen Ansprechpartner/in zu der Sportart.
Allgemeine Fragen zu einer Abteilung (Turnen, Fußball, Tennis) beantwortet die Abteilungsleitung. Die Abteilungsleiter/innen findest Du in der Rubrik "Kontakt".
Alle anderen Fragen, insbesondere Fragen zu Deiner Mitgliedschaft, beantwortet die Geschäftsstelle, die am besten per E-Mail unter ntsv@strand08.de zu erreichen ist.
Die Tennisabteilung hat ein eigenes Beitragssystem ausschließlich für die Sportart Tennis. Sofern Du die andere Sportarten des NTSV Strand 08 nutzen möchtest, ist ein weitere Mitgliedschaft im sogenannten Hauptverein erforderlich.
Wir freuen uns sehr über jede/n, der/die bei uns als Übungsleiter/in oder Trainer/in dabei sein möchte. Wir haben immer Bedarf!
Schau doch einfach mal unter der Rubrik "Unser Verein - Stellenangebote".
Aber auch, wenn dort nichts passendes dabei ist: Wir suchen immer Übungsleiter/innen! Sprich gerne die Geschäftsstelle an (gern per E-Mail an ntsv@strand08.de), wir setzen uns dann zeitnah mit Dir in Verbindung.
Grundsätzlich solltest Du Dir spätesten beim zweiten Probetraining eine Eintrittserklärung mitgeben lassen oder hier auf unserer Homepage herunterladen. Beim dritten Training musst Du die Eintrittserklärung beim Übungsleiter bzw. bei der Übungsleiterin abgeben.
(Leicht abweichende Regelung für Senioren/innen mit Seniorenpass.)
Unser Vereinsheim steht unseren Sportgruppen für folgende Nutzungen kostenlos zur Verfügung:
Zusammenkünfte nach dem Training
Nutzung des Vereinsheims zur Ausübung des Sports bzw. damit im Zusammenhang stehender Aktivitäten
Mannschaftsversammlungen und Mannschaftsfeiern, an denen ausschließlich Mitglieder des NTSV Strand 08 teilnehmen. Der Bezug zur Mannschaft/Trainingsgruppe muss im Vordergrund stehen.
Veranstaltungen, zu denen alle Mitglieder des Vereins eingeladen sind.
Es gilt die aushängende Benutzungsordnung. Die GEMA-Pflicht bei Nutzung des Fernsehgerätes ist unbedingt zu beachten.
In unserem Vereinsheim bietet unser Gastwirt eine reichhaltige Auswahl verschiedener Getränke und Naschereien zur Selbstbedienung zu niedrigen Preisen an. Wir bitten, dies vorrangig zu nutzen.
Darüber hinaus können insbesondere solche Getränke mitgebracht werden, die unser Vereinswirt nicht anbietet. Auch einfache Speisen können mitgebracht werden.
Benutztes Geschirr und Gläser sind unbedingt abzuwaschen bzw. in die Spülmaschine einzuräumen. Das Vereinsheim ist stets sauber und aufgeräumt zu hinterlassen.
Ja, eine Vermietung an Vereinsmitglieder, die volljährig sind und seit mindestens einem Jahr Mitglied im NTSV Strand 08 sind, ist möglich. Je nach Personenzahl und Nutzungsdauer wird eine Aufwandsentschädigung berechnet. Eine Kaution ist zu hinterlegen.
Bei einer derartigen Nutzung muss das persönliche Nutzungsinteresse des Vereinsmitglied im Vordergrund stehen. Gemeint sind hier insbeosndere Familienfeiern, Geburtstage usw. des Vereinsmitglieds.
Gewerbliche Nutzungen sind nicht erlaubt. Ebenso sind Nutzungen für andere Vereine, Gruppen und Verbände untersagt. Eine Nutzung durch Jugendgruppen und/oder Gruppen von Nichtvereinsmitgliedern ohne (volljährige) Begleitperson, die Mitglied des Vereins und während der Veranstaltung zu jeder Zeit anwesend sein muss, ist nicht erlaubt.
Bei Nutzung des Fernsehgerätes ist die GEMA-Pflicht zu beachten.
Mitglied werden!
Werde Mitglied in unserem Sportverein.
Hier geht es zum Aufnahmeantrag und weiteren, wichtigen Informationen rund um deine Mitgliedschaft.